BI-KVT

e.V.


Studernheimer Kurve


















Was ist der Regionalplan:

Der Einheitliche Regionalplan ist Ergebnis der politischen Willensbildung der Metropolregion Rhein-Neckar und Grundlage für ihre räumliche Entwicklung. 
 

Seit dem 15. Dezember 2014 ist der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar laut Staatsvertrag Artikel 5, Absatz 5, Satz 3 für den baden-württembergischen und den rheinland-pfälzischen Teil des Verbandsgebietes verbindlich.
Das Gesamtwerk soll die räumliche Entwicklung der Region in den kommenden 15 Jahren planerisch steuern. Als rechtlich verbindliche Vorgabe formuliert der Plan Ziele zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes, Grundsätze als Vorgaben für Abwägungs- und Ermessensentscheidungen sowie unverbindliche Empfehlungen für die Fachplanungsträger. Dem vorangestellten Leitbild folgend ist die Zielsetzung der Regionalplanung und -entwicklung in der Metropolregion Rhein-Neckar die Erhaltung der hohen Attraktivität als Lebens- und Wirtschaftsraum und die weitere Steigerung ihrer Entwicklungschancen. Leitziel hierfür ist eine nachhaltige, d.h. ökologisch tragfähige, sozial gerechte und ökonomisch effiziente Entwicklung der Region.

Auszug:
3. Regionale Infrastruktur
3.1 Verkehrswesen

3.1.3.5

Die folgenden stillgelegten Strecken sind in der Raumnutzungskar- te als „Freihaltetrasse für den Schienenverkehr (Sicherung)“ fest- gelegt. Sie sind in ihrer Widmung als Eisenbahnstrecke zu erhal- ten, so dass eine Reaktivierung möglich bleibt:

  •  Landau in der Pfalz – Germersheim,

  •  Landau in der Pfalz – Herxheim bei Landau/Pfalz und

  •  Mörlenbach – Wald-Michelbach – Wahlen.

Für die Anlage eines zusätzlichen Gleises sind im Verlauf der nachgenannten Strecken bzw. in den Abschnitten Freihaltetrassen für den Schienenverkehr vorzusehen. Die Trassen sind in derRaumnutzungskarte als „Freihaltetrasse für den Schienenverkehr(Ausbau)“ festgelegt:

  •  Heidelberg – (Bruchsal) und

  • Winden – Wörth am Rhein.

 

 Für eine Verbesserung der Verkehrsbedienung und des Betriebsablaufes sowie eine Kapazitätserhöhung sind folgende Trassen für den Neubau einer Verbindungskurve planerisch zu sichern. Diese Trassen sind in der Raumnutzungskarte als „Freihaltetrasse für den Schienenverkehr (Neubau)“ festgelegt.

  •  „Flomersheimer Kurve“ (Relation Grünstadt – Mannheim) und

  •  „Studernheimer Kurve“ (Relation Edigheim/Oppau - Frankenthal)


Für alle im Plansatz genannten Schienenstrecken sind in der Raumnutzungskarte Korridore bzw. Bereiche entlang der bestehenden und geplanten Schienenstrecken als Vorranggebiet festgestellt egt. In dem Vorranggebiet sind andere raumbedeutsamen Nutzungen oder Maßnahmen, die einer späteren Reaktivierung der Schienentrasse bzw. dem Aus- oder Neubau entgegenstehen können oder mit diesen Planungen nicht vereinbar sind, nicht zulässig.


Erläuterung zu 3.1.3.5

Alle Schienenstrecken in der Metropolregion Rhein-Neckar sind nach Möglichkeit in einem betriebsfähigen Zustand zu erhalten. Bereits eine eisenbahnrechtliche Stilllegung stellt wegen des z. T. entfallenden Bestandschutzes eine große Hürde für die Wiederinbetriebnahme dar und kann kostensteigernde Investitionen nach sich ziehen. Zudem müssen diejenigen Streckenabschnitte, auf denen kein Schienenverkehr mehr stattfindet oder stattfinden soll, von einer Bebauung freigehalten werden. Sie können im Ein- zelfall einer verträglichen Nutzung, wie z. B. der Anlage von Rad- oder Wanderwegen, zugeführt werden, die einer zu einem späte- ren Zeitpunkt eventuell notwendig werdenden Reaktivierung für den schienengebundenen Verkehr nicht entgegensteht.

Die im Plansatz festgelegten Sicherungstrassen für den Bau eines zusätzlichen Gleises sind notwendig, um bestehende verkehrliche Engpässe im Schienennetz der Metropolregion Rhein-Neckar zu beseitigen. Die beiden Schienenprojekte „Flomersheimer Kurve“ (für den Schienenpersonenverkehr bei Frankenthal (Pfalz)) und „Studernheimer Kurve“ (für den Schienengüterverkehr der BASF) sind zur Verbesserung der Verkehrsbedienung, des Betriebsablau- fes sowie einer Kapazitätserhöhung notwendig.