BI-KVT

e.V.


Die Historie KVT

Schon bei der ersten Baustufe des KVT im Jahr 1998 regt sich Widerstand in der Bevölkerung. Es gab erste Einwände der Anwohner am Bahngleis, die eine hohe Lärmbelästigung befürchteten. Der Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren am 29.10.1998 zeigte schon damals das "Pingpong-Spiel" zwischen der BASF, der DB und der Stadt Ludwigshafen. In dem sich die Beteiligten die Verantwortung und Zuständigkeit gegenseitig zuspielten. Das Resultat war die Errichtung des KVT, ohne Lärmschutzmassnahmen am Gleis zum BASF Werksgelände, obwohl dies von der Stadt Ludwigshafen damals bereits gefordert wurde. 

Die zweite Baustufe des KVT im Jahr 2005 wurde durch ein Änderungsverfahren Teil des Planfeststellungsverfahren der ersten Baustufe. Das Änderungsverfahren nach § 76 des Verwaltungsverfahrensgesetz ("Planänderungen vor Fertigstellung des Vorhabens"), wurden am 03.12.2003  gegenüber dem mit Bescheid vom 19.01.1999 festgestellten Plan genehmigt. 

Ein weiterer bzw. erneuter Erörterungstermin zu dieser zweiten Baustufe, an dem die Bürger Ihre Einwände hätten vorbringen können, hat aufgrund des Verfahrens nicht stattgefunden.

Am 29.02.2008 wurde die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für die dritte Baustufe im Amtsblatt der Stadt Ludwigshafen (17/2008) veröffentlicht. Daraufhin startete die Familie Müller am 29.03.2008 eine Unterschriftenaktion als Einwendung zum Planfeststellungsverfahren des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz. 328 Unterschriften aus Oppau, Edigheim, und Notwende konnten am 17.04.2008 durch die Initiatorin U. Kerber-Müller und Herrn G. Pahler persönlich an Frau Oberbürgermeisterin Dr. E. Lohse übergeben werden. Zeitgleich zur Unterschriftenaktion beginnt die Gründungsphase der Bürgerinitiative, die am 01.07.2008 durch die Unterschrift von 15 Gründungsmitgliedern unter der Satzung offiziell gegründet wurde.

 



Die Folgen des KVT

 

Welche Folgen haben die 1. und 2. Baustufe des KVT der BASF für die Wohngebiete in den nördlichen Stadtteilen gebracht bzw. was bringt die 3. Baustufe?

 

  • 24 Stunden erheblicher Lärm
  • Wertverlust der Immobilien und Häuser
  • Ständige Schlafunterbrechung in der Nacht
  • Ständige Schlafunterbrechungen in der Nacht Starke Vibrationen und Schwingungen durch die wesentlich länger und schwerer gewordenen Güter- und Containerzüge 
  • Erhöhung des Gefährdungspotentials durch Konzentration von Gefahrengüter auf einem Gleis